Nach der ausgebliebenen Riester-Reform und der Absenkung des Höchstrechnungszinses durch das Bundesfinanzministerium blicken die ohnehin von den Niedrigzinsen gebeutelten Lebensversicherer in eine unsichere Zukunft nach den Bundestagswahlen. Auf einer Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin debattierte ein hochrangig besetztes Panel, darunter Ideal-Chef Rainer Jacobus, über die mögliche Einführung eines staatlich verwalteten zusätzlichen Vorsorgeprodukts, langlaufende Garantien und die Kapitalausstattung der Branche.
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Ich bin verschiedentlich gefragt worden, warum ich gegen die Absenkung des Höchstrechnungszinses sei. Hier kurz die Begründung:
In den letzten Jahren hatte sich der der BaFin nachzuweisende unternehmensindividuelle Rechnungszins etabliert. Die Finanzierbarkeit musste durch den verantwortlichen Aktuar u n d die versicherungsmathemathische Funktion bestätigt werden. Dieses Vorgehen entspricht dem richtigen Grundgedanken von Solvency II, nämlich einer Abkehr von einer regel-, hin zu einer prinzipienbasierten Aufsicht.
Das wäre m.E. insgesamt für ein wettbewerbsorientiertes Umfeld in der Lebensversicherung besser gewesen, als eine einheitliche Höchstgrenze, die Unternehmensspezifika nicht berücksichtigt.