Ottonova muss noch warten

Die Frage, ob der digitale Krankenversicherer Ottonova für seinen digitalen Arztbesuch bei Schweizer Ärzten werben darf, ist immer noch ungeklärt. Der Bundesgerichtshof hat sich am Donnerstag mit der seit 2018 laufenden Auseinandersetzung zwischen dem Münchener Unternehmen und der Wettbewerbszentrale befasst. Die Verkündung der Entscheidung hat das Gericht für einen späteren Zeitpunkt angekündigt. Vorher möchte sich Ottonova nicht zu dem Verfahren äußern.

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