Was „Schrems II“ für die Versicherer bedeutet

 Exklusiv  Das sogenannte „Schrems II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat im Juli 2020 das europäisch-amerikanische Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ gekippt. Seitdem gibt es keine echte rechtssichere Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA beziehungsweise anderen Ländern, deren Datenschutzstandards unter dem EU-Niveau liegen. Der Versicherungsmonitor hat mit Philipp Räther, dem obersten Datenschutzbeauftragten der Allianz SE, darüber gesprochen, wie der Konzern damit umgeht.

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