Möglicherweise wird die Zahlung von Lösegeldern vom Schutz durch Cyberversicherungen bald ausgenommen. Die Innenminister der Länder haben dazu auf ihrer Herbstkonferenz zwar keinen Entschluss gefasst, die Frage bleibt aber auf ihrer Tagesordnung. Jetzt sollen sich Fachleute mit den rechtlichen Fragen eines solchen Schritts beschäftigen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo