Betriebsschließung: Weiteres Urteil pro Versicherer

Ein weiterer Sieg für die Versicherer: Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat im Streit um Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung drei Klagen abgewiesen. Eine Gastronomin sowie ein Hotel- und ein Schwimmbadbetreiber hatten eine Entschädigungszahlung für die pandemiebedingten Betriebsschließungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 gefordert. Nach Ansicht des OLG besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das letzte Wort könnte allerdings der Bundesgerichtshof haben.

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