Legal Eye – Die Rechtskolumne Bislang galt: Der Versicherungsnehmer kann nicht zugleich Versicherungsvermittler sein. In einem aktuellen Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Versicherungsnehmerin einer Gruppenversicherung aber dennoch als Versicherungsvermittlerin eingestuft. Diese Entscheidung könnte hierzulande eine Zeitenwende in der Gruppenversicherung einläuten – möglicherweise mit weitreichenden Folgen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten von Herbert Frommes Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.