Im Kampf gegen das Hamburger Modell in der Krankenversicherung für Beamte haben sich die privaten Krankenversicherer (PKV) neue Munition besorgt. In einem Gutachten im Auftrag des PKV-Verbands äußern Rechtsanwälte „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“ angesichts der geplanten Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg. Ein zentrales Argument der Juristen von der Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs: Dienstherrn dürfen ihre Pflichten gegenüber Beamten nicht an Dritte delegieren.
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