Die Justizministerkonferenz hält die Einführung einer Versicherungspflicht für Gebäudebesitzer gegen Elementarschäden rechtlich für möglich. Sie sei verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der aktuellen Frühjahreskonferenz in Bayern. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung einer solchen Versicherungspflicht – etwa im Hinblick auf den Selbstbehalt der Versicherten. Der GDV betonte die Grenzen einer solchen Maßnahme und warb erneut für sein eigenes Konzept einer Opt-out-Lösung.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo