Das von der Bundesregierung eingesetzte Expertengremium zur Beurteilung der Corona-Maßnahmen schlägt die Einführung einer Pflichtversicherung für Unternehmen gegen pandemiebedingte Betriebsschließungen vor. Damit reagieren die Expertinnen und Experten auf die schwierige Situation vieler Unternehmen durch die Pandemie und die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Abschlussbericht heißt es, es könne an eine „versicherungsrechtliche Lösung gedacht werden, die Betriebsinhabern, Gaststättenbetreibern etc. aufgibt, sich gegen die Risiken einer Pandemie zu versichern“.
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Versicherungen gegen Betriebs- Schließungen durch behördliche Auflagen gibt es schon.
Da muss der Ausbruch aus dem Betrieb stammen, eine Salmonellenvergiftung zum Beispiel.
Haftdauer sieben Werktage.