Der Vermittlerverband Votum hat Grund zur Freude: Verbindliche Leitlinien zur Abfragemethodik von Nachhaltigkeitspräferenzen sind vorerst vom Tisch. Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat stattdessen rechtlich unverbindliche Hinweise für die Vermittler veröffentlicht, die ab August die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. Eigentlich hatte der Votum-Verband auf eine Verschiebung des Inkrafttretens gedrängt, war damit jedoch gescheitert. Mit den Hinweisen von Eiopa sind die Berliner nicht gänzlich zufrieden.
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