Versicherungsmathematiker sehen wegen der Inflation Regelungsbedarf in der betrieblichen Altersversorgung. Die Anpassung laufender Renten soll demnach gedeckelt werden, die dadurch freigewordenen Mittel sollen stattdessen den Anwärtern zugutekommen. Aktuell gilt, dass Unternehmen alle drei Jahre eine Anpassung laufender Renten entsprechend der Teuerung prüfen müssen, für Anwartschaften gilt das nicht. Das Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) befürchtet, dass die Vorsorgebereitschaft deshalb sinkt.
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