Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa betont, dass in der EU tätige Versicherer sich nicht unverhältnismäßig abhängig von Zweigstellen in Drittstaaten machen dürfen. Demnach gilt es zu vermeiden, dass Gesellschaften derart viele Aufgaben verlagern, dass sie zu leeren Hüllen verkommen. Stattdessen habe eine Zweigstelle in erster Linie Aufgaben in dem Land zu übernehmen, in dem sie etabliert wird. Hintergrund der Klarstellung sind Herausforderungen rund um den Austritt Großbritanniens.
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