Ein Zurich-Kunde hat sich erfolgreich gegen eine happige Absenkung des Rentenfaktors bei einem fondsgebundenen Riester-Vertrag aufgrund der Niedrigzinsen gewehrt. Das Landgericht Köln hat geurteilt, dass die Absenkung um ein Viertel ebenso ungültig ist wie die zugrundeliegende Vertragsklausel. Das berichtete der Anwalt des Mannes Knut Pilz bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Zurich zeigt sich überrascht.
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