Das Risiko mit den Risikofragen

Das Landgericht Tübingen hat ein wegweisendes Urteil zu Cyberversicherungen gefällt und einen Versicherer zu Zahlungen verurteilt, obwohl das versicherte Unternehmen mangelhaft auf den Hackerangriff vorbereitet war. Die Richter kritisierten unter anderem Lücken in den vorvertraglichen Risikofragen. Bisher gibt es nur wenige Urteile zur Cybersicherung. Das wird sich nun ändern, meinen Experten – zumal nicht nur in Tübingen verhandelt wird.

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