Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) muss das Opt-out-Verfahren auch für die private Krankenversicherung (PKV) verbindlich werden, fordert der PKV-Verband. Sonst droht ein deutlicher Mehraufwand, das proklamierte Ziel einer „ePA für alle“ würde verfehlt, betont er in einer Stellungnahme zum geplanten Digital-Gesetz. Die PKV drängt auch auf eine Krankenversichertennummer für die Privatversicherten, einen Rechtsrahmen für die elektronische Abrechnung und mehr Handlungsspielräume beim E-Rezept. Notwendig ist eine Anpassung des Versicherungsvertragsgesetzes, betont der Verband.
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Unternehmem im Kapitalismus müssen expandieren. „Und bist Du nicht willig, so erlasse ich Opt Out!“, befiehlt der Gesetzgeber. Es ist wie beim unumkehrbaren Hirnausfall. Wenn die Zustimmungslösung zur Gewebe- und Organentnahme beim Sterbenden nicht zur erwarteten Spendezahl führt, dann muss eine Optout-Lösung her. (via Facebook)