Aufseher kritisieren EU-Pläne

Bei der derzeit laufenden Überarbeitung des Aufsichtsregimes Solvency II winken Versicherern Kapitalerleichterungen. Die EU setzt darauf, dass sie die freiwerdenden Mittel in grüne Infrastrukturprojekte stecken werden. Versicherungsaufseher befürchten allerdings, dass die Konzerne das Geld eher an ihre Aktionäre ausschütten werden. Sie halten Kapitalerleichterungen in Zeiten anhaltender Instabilität für gefährlich.

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1 Antwort »

  1. Anonymous Avatar

    Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

    ich möchte gern auf einen interessanten Aspekt hinweisen, der sich aus diesem Artikel sowie aus dem Beitrag „Wie steht es um den Solvency II-Review?“ ergibt. Dort wird der Eindruck erweckt, dass der Solvency II Review EU-weit zu einer Kapitalerleichterung von 90 Milliarden Euro führen wird. Tatsächlich hat die EU-Kommission im September 2021 diese Schätzung vorgelegt.

    Jedoch ist es meiner Meinung nach entscheidend, genauer zu analysieren, um welche Art von Kapitalerleichterung es sich dabei handelt. Die geschätzten 90 Milliarden Euro ergeben sich im Wesentlichen aus dem Umstand, dass die meisten Änderungen des Reviews, die zu einer höheren Bedeckungsquote führen (z.B. Reduktion der Risikomarge), sofort umgesetzt werden sollen. Im Gegensatz dazu ist vorgeschlagen die Änderungen, die die Quote belasten (z.B. Änderung des Zinsrisikos und Änderung der Extrapolationsmethode der Zinskurve), unter Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen eingeführt. Das bedeutet, es handelt sich eher um einen zeitlichen Verzug bei der Umsetzung von Änderungen, der kurzfristig Kapital freisetzt. Sobald die Übergangsmaßnahme allerdings ausläuft, wird das Kapital wieder benötigt.

    Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass kein Versicherungsunternehmen Kapital ausschütten wird, wenn es sicher weiß, dass es dieses in den kommenden Jahren erneut benötigt, sobald die Übergangsmaßnahmen auslaufen. Ein ähnliches Verhalten ist auch bei der langjährig gültigen Übergangsmaßnahme im Zusammenhang mit der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu beobachten. Unternehmen, die von dieser Übergangsmaßnahme bereits seit 2016 gebrauch machen, steuern ihre Kapitalausschüttungen nach der Bedeckungsquote, die sich ohne Übergangsmaßnahme ergeben.

    Daher sehe ich die Bedenken, die von Aufsichtsbehörden geäußert werden, als unbegründet an. Es ist essenziell, die Gesamtheit der Umstände zu berücksichtigen, um eine ausgewogene Bewertung vorzunehmen.

    Matthias Wolf

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