Legal Eye – Die Rechtskolumne Zivilgerichte können die Prozessparteien zum Zwecke eines Einigungsversuchs an einen nicht entscheidungsbefugten Güterichter verweisen. Steht hinter einer der Parteien ein Haftpflichtversicherer, rückt unweigerlich die Frage der Kostentragungspflicht in den Blickpunkt. Denn insbesondere dann, wenn der anwaltliche Vertreter des Versicherungsnehmers nach Zeitaufwand vergütet wird, führt die Mediation im Falle ihres Scheiterns schnell zu Zusatzkosten. Versicherer stehen der Durchführung von Mediationsverfahren daher zuweilen skeptisch gegenüber.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo