Mediation: Muss der Haftpflichtversicherer zahlen?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Zivilgerichte können die Prozessparteien zum Zwecke eines Einigungsversuchs an einen nicht entscheidungsbefugten Güterichter verweisen. Steht hinter einer der Parteien ein Haftpflichtversicherer, rückt unweigerlich die Frage der Kostentragungspflicht in den Blickpunkt. Denn insbesondere dann, wenn der anwaltliche Vertreter des Versicherungsnehmers nach Zeitaufwand vergütet wird, führt die Mediation im Falle ihres Scheiterns schnell zu Zusatzkosten. Versicherer stehen der Durchführung von Mediationsverfahren daher zuweilen skeptisch gegenüber.

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