Rentenkürzung: Zurich zieht Berufung zurück

Die Diskussion, ob Versicherer angesichts schlechter Kapitalerträge einseitig den Rentenfaktor von Riester-Verträgen kürzen dürfen, geht weiter. Seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Köln, dass dies nicht zulässig sei, hat der Versicherer Zurich zwar jetzt zurückgezogen, will sich aber nicht geschlagen geben. Er hofft auf eine andere Entscheidung mit mehr Signalwirkung. Die Verbraucherschützer der Bürgerbewegung Finanzwende verbuchen den Rückzug der Zurich als Erfolg.

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