Rechtsschutzversicherern droht Mehrbelastung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Rechtsschutzversicherer dürfen den Versicherungsschutz ablehnen, wenn die Klage eines Versicherungsnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Jahrelang spielte diese Risikoausschlussklausel keine große Rolle. Durch den sogenannten Dieselskandal hat sie neue Relevanz erhalten. Es stellt sich die Frage, ob die Ablehnung von Deckungsanfragen mit Verweis auf Urteile des Bundesgerichtshofs noch rechtens ist, nachdem der Europäische Gerichtshof Verbrauchern neue Chancen auf Schadensersatz eingeräumt hat. Den Rechtsschutzversicherern könnten erhebliche Mehrbelastungen drohen.

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2 Antworten »

  1. Wir haben gerade eine Deckungsklage gegen einen RS Versicherer gewonnen in einem OLG Verfahren. War zwar kein Diesel aber Kapitalanlage und äußerst relevant! (via LinkedIn)

  2. 🔜 Wird spannend! Schon jetzt wird es hinsichtlich der 100.000 liegenden Fälle bei den OLGs teuer für Hashtag#Rechtsschutz.

    ➡ Warum? Weil dort überwiegend Rückabwicklungsschäden, also Streitwert = Kaufpreis, liegen und die OLGs machen es, wie der BGH es sich ausgedacht hat.

    🏛 Egal, wie die Konstellation ist, 10% und der Fall ist „revisionsfest“. Wenn man – OLG Karlsruhe – die außergerichtlichen Kosten für die Massenkanzleien streicht, (ein Schelm, wer Böses denkt), da nutzlose Kosten und ein „Beratungsfehler“ 🤔, dann landen alle Kosten bei Hashtag#Rechtsschutz.

    🔔 2️⃣ 0️⃣ 2️⃣ 4️⃣ Ob es noch KFZ-Halter gibt, die für 585 €, ein Fall des OLG Karlsruhe, überhaupt noch das Kostenrisiko tragen wollen, selbst wenn sie Rechtsschutz haben, da mache ich ein großes Fragezeichen? Die stark rückläufigen GDV-Eingangszahlen sprechen dafür, das es „teuer ausrollt“.

    🔽 Ob hier ggf. Verbandsammelklagen neue Dynamik bei weiteren Herstellern bringen, bleibt abzuwarten, da sich sicherlich noch OLGs finden werden, die den Vortrag zum unvermeidbaren Verbotsirrtum anders würdigen werden. Bei Audi war dieser sehr dünn, muss er auch, wenn Vorstände Geständnisse ablegen 😉 (via LinkedIn).

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