Ein weiteres Bundesland hat sich für die Wahlfreiheit von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung entschieden – das niedersächsische Parlament hat gerade ein entsprechendes Gesetz dazu beschlossen. Das Angebot richtet sich an neue Beamte und räumt bereits im Landesdienst stehenden Staatsdienern eine einmaliges Wechselmöglichkeit ein. Mit Sachsen, wo die pauschale Beihilfe Anfang 2024 in Kraft tritt, sind es nun neun Bundesländer, die auf das Hamburger Modell setzen.
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