Wer nicht (klar) fragt, muss leisten

  Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Schadenfall wenden Versicherer immer wieder ein, der Versicherungsnehmer habe Risikofragen falsch beantwortet, erklären den Rücktritt vom Vertrag und verweigern die Leistung. Doch was gilt bei unklaren Risikofragen? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zeigt zu Recht auf: Wer nicht (klar) fragt, bleibt zur Leistung verpflichtet.

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