Die vom Deutschen Ärztetag gewünschte Streichung der Homöopathie aus der Gebührenordnung für Ärzte stößt bei den privaten Krankenversicherern (PKV) auf keine große Gegenliebe. Wenn Ärzte Leistungen erbringen dürfen, sollten sie sich auch in der Gebührenordnung wiederfinden, sagt der PKV-Verband. Ein Kostenproblem hat die Branche mit den homöopathischen Leistungen jedenfalls nicht. Sie machen nur einen Bruchteil der Gesamtabrechnungen aus.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo