Klage gegen Cyberversicherer abgewiesen

Ein Unternehmen bleibt auf einem Schaden in Höhe von 85.000 Euro infolge einer betrügerischen E-Mail sitzen, die Cyberdeckung mit Vertrauensschadenbaustein greift nicht. Das hat das Landgericht Hagen entschieden. Die Täter hatten sich als Geschäftspartner ausgegeben und die Zahlung für offene Rechnungen umgeleitet. Damit liege keine Verletzung der Informationssicherheit des Versicherten und somit kein versicherter Schaden vor, urteilte das Gericht.

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