Eine Klausel, durch die die Allianz Leben den Rentenfaktor bei fondsgebundenen Policen unter bestimmten Voraussetzungen senken kann, ist ungültig. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In erster Instanz hatten die Verbraucherschützer noch verloren. Nun entschieden die Richter, dass die Klausel dem Versicherer einseitig zugutekomme.
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