Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Leben

Eine Klausel, durch die die Allianz Leben den Rentenfaktor bei fondsgebundenen Policen unter bestimmten Voraussetzungen senken kann, ist ungültig. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In erster Instanz hatten die Verbraucherschützer noch verloren. Nun entschieden die Richter, dass die Klausel dem Versicherer einseitig zugutekomme.

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