Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember 2024 ein weitreichendes Urteil zu Quasi-Herstellern gefällt, also Lieferanten, die gegenüber Kunden den Anschein erwecken, der Hersteller zu sein. Das Gericht hat entschieden, dass Lieferanten in bestimmten Konstellationen auch ohne aktives Anbringen von Marken als Hersteller zu behandeln sind. Die Mehrbelastungen für Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherer aus dem Urteil dürften aber überschaubar bleiben, sofern internationale Programme existieren.
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