Nach dem Willen des Bundesgerichtshofs soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob Unternehmen Kartellbußgelder an Vorstände und Geschäftsführer weiterreichen können. Henning Schaloske von der Kanzlei Clyde & Co sieht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die Richter gegen die Regressierbarkeit entscheiden werden. Der EuGH hatte zuvor schon der steuerlichen Absetzbarkeit von Kartellbußen einen Riegel vorgeschoben.
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Instruktiv und auf den Punkt (via LinkedIn)