Legal Eye – Die Rechtskolumne Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gab es bislang keine Musterbedingungen. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Berufsrisiken – die teilweise eine Pflichtversicherung erfordern – war es schwer, einen Überblick über die Bedingungslandschaft zu gewinnen. Dies soll sich nun durch die kürzlich vom Versichererverband GDV veröffentlichten Musterbedingungen „AVB VH“ ändern. Sie sind unverbindlich, bieten Marktteilnehmern aber eine gewisse Orientierung und tragen damit zur Vereinheitlichung der Bedingungswerke bei.
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