Element: Keine Schadenfälle mit Rentenanspruch

Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass Kunden und Geschädigte mit Rentenansprüchen aus Haftpflicht- und Unfallversicherungen bei der Insolvenz des Insurtechs Element in die Röhre schauen könnten. Diese Ansprüche sind laut Versicherungsaufsichtsgesetz mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März bereits erloschen. Der Insolvenzverwalter gibt zwar Entwarnung: Es gibt keine Schadenfälle mit Rentenansprüchen. Doch die Diskussionen zeigen, dass beim Schutz der Versicherten bei der Insolvenz von Schaden- und Unfallversicherern gefährliche Lücken klaffen.

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