Kriegsversicherer müssen Leasinggesellschaften für von Russland beschlagnahmte Flugzeuge entschädigen. Das hat der Londoner High Court in einem aktuellen Urteil entschieden. Die Flugzeuge seien durch verschiedene russische Gesetze faktisch für die Unternehmen verloren, es handele sich um einen von der Kriegsversicherung gedeckten Fall, entschied der Richter. Geklagt hatten sechs Leasinggeber, deren Maschinen von Russland geleast und im Zuge der Sanktionen beschlagnahmt worden waren. Auf die beklagten Versicherer, darunter HDI Global Specialty, AIG Europe, Lloyd’s Insurance und Chubb könnten milliardenschwere Zahlungen zukommen.
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