Die Stellungnahme des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts, der auch weitreichende Änderungen im Recht der Verbandsgeldbußen vorsieht, macht einmal mehr deutlich: Compliance-Maßnahmen müssen als zentraler Bestandteil der Unternehmensführung fungieren, schreibt Jörg Heilmann, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.
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