Nach dem tödlichen Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin können Verletzte und Hinterbliebene Ansprüche bei der Verkehrsopferhilfe geltend machen. Bislang hat sich jedoch noch kein Betroffener bei der von den deutschen Kfz-Haftpflichtversicherern getragenen Einrichtung gemeldet.
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