Nicht alle Lebensversicherer haben in der Vergangenheit immer die Mindestzuführungsverordnung erfüllt. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Mit Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin haben zwischen 2008 und 2018 insgesamt acht Gesellschaften eine Reduzierung vorgenommen, teils mehrmals hintereinander. Die Grünen fordern, dass betroffene Gesellschaften transparent informieren, wenn sie diesen Schritt gehen – auch wenn die Fehlbeträge in der Folge wieder ausgeglichen werden.
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