Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine nationale Übergangslösung für den Fall eines harten Brexits vorsieht. Britische Versicherer können demnach das EU-Passregime für eine Übergangszeit von bis zu 21 Monaten weiterhin nutzen, um Verpflichtungen aus grenzüberschreitenden Bestandsverträgen zum Schutz der Versicherungsnehmer erfüllen zu können. Eine verlässliche Übergangslösung ist zu begrüßen. Einige Fragen zur Reichweite der Regelung sind aber noch offen.
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