Eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Verträgen der Allianz zur nachträglichen Herabsetzung des sogenannten Rentenfaktors ist ungültig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom Jahresanfang bestätigt. Demnach muss eine solche Klausel immer auch die Möglichkeit zur späteren Wiederheraufsetzung vorsehen. Die Allianz schätzt die Zahl der betroffenen Verträge auf 200.000. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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