Legal Eye – Die Rechtskolumne: Damit grob fahrlässig handelnde Versicherungsnehmer nicht leer ausgehen, hat der Gesetzgeber 2009 das „Alles-oder-nichts-Prinzip“ gekippt. Seitdem muss der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit zumindest einen Teil des Schadens ersetzen. Leider zeigt die Regelung nicht den gewünschten Effekt. Weil die Gerichte falsche Maßstäbe ansetzen, kommen sie immer häufiger zu dem Ergebnis, ein Versicherungsnehmer habe den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, so dass der Versicherer nicht den gesamten Schaden ersetzen muss.
Legal Eye – Die Rechtskolumne
Eine Abtretung will gut überlegt sein
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Bei der Abtretung von Versicherungsansprüchen an Dritte können Probleme auftreten. Insbesondere wenn der Leistungsanspruch noch nicht feststeht, ist Vorsicht geboten. Dritte, die sich einen Anspruch vom Versicherungsnehmer abtreten lassen wollen, sollten die Werthaltigkeit des Anspruchs daher genau prüfen. Kompliziert werden kann es vor allem in der Gebäudeversicherung.
Keine Obliegenheitspflichten nach Deckungsablehnung
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Bundesgerichtshof hatte schon vor längerer Zeit entschieden, dass Versicherungsnehmer keine Obliegenheitspflichten mehr treffen, wenn der Versicherer die Deckung endgültig abgelehnt hat. Das Urteil sorgt immer noch für Furore. Kritiker fürchten, dass es ein Freibrief für Kunden ist, ihren Versicherer täuschen zu können, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Dem ist nicht so, die Aufregung über dieses Urteil ist unberechtigt.
Sitzverlegung als Option für Versicherer
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union zu verlegen. Diese Handlungsoption bietet ihnen der europäische Rechtsrahmen. Dafür muss der Versicherer die Zulassungsvoraussetzungen im Aufnahmestaat erfüllen. Der abgebende Mitgliedstaat kann einen Wegzug zumeist nur verhindern, wenn besondere Belange der Versicherten entgegenstehen. Angesichts der Konsolidierung des Versicherungssektors gewinnt das Thema an Bedeutung.
Sachverständige im Versicherungsfall – immer neutral?
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Kommt es im Schadenfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu Diskussionen über Schadenursache und Schadenhöhe, wird häufig ein Sachverständiger eingeschaltet. Das Ergebnis der Begutachtung ist für Versicherungsnehmer oft enttäuschend. Deshalb sollten sie nicht unüberlegt der Beauftragung eines Sachverständigen zustimmen. Vorab ist neben der Qualifikation stets auch die Neutralität des Sachverständigen sicherzustellen. Zudem gilt es, etliche Fragen zusammen mit dem Versicherer zu klären.
BGH zu Brandschäden durch den Mieter
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn ein Mieter Schäden an einem Gebäude verursacht, trifft ihn grundsätzlich eine Pflicht zum Schadenersatz. Der BGH hat nun den Schutz des Mieters vor Ansprüchen des Vermieters erhöht. Hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung, muss er den Schaden im Normalfall durch den Versicherer regulieren lassen und kann sich nicht an den Mieter wenden. Will der Vermieter den Versicherer nicht in Anspruch nehmen, muss er den Schaden auf eigene Kosten beseitigen lassen.
Risikoausschluss oder „verhüllte Obliegenheit“?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Regeln über die Rechtsfolgen beziehungsweise die Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kommen oft in Gewand eines Risikoausschlusses daher. Da sie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers einfordern, werden sie in der Rechtsprechung als „verhüllte Obliegenheiten“ gewertet – was eine komplizierte Beweisführung nötig macht. Stimmen werden laut, Abschied von dieser Praxis zu nehmen.
Gestaltungsspielräume bei neuen Leben-Produkten
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Politik und BaFin haben die Versicherungswirtschaft angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase aufgefordert, neue Lebensversicherungsprodukte zu entwickeln. Denn für die Versicherer wird es schon allein aufgrund der künftigen Solvabilitätsanforderungen zunehmend unattraktiver, weiterhin klassische kapitalbildende Produkte mit garantierter jährlicher Verzinsung anzubieten. Bei der Entwicklung der neuen Produkte ist der rechtliche Rahmen von maßgeblicher Bedeutung. Wichtig ist, dass Produktinnovationen nicht durch eine zu restriktive Auslegung rechtlicher Vorgaben verhindert werden und eine transparente Kommunikation gegenüber den Kunden erfolgt.
Zur Unsitte der Deckungszusage unter Vorbehalt
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Immer öfter geben Versicherer im Schadensfall ihren Kunden eine Deckungszusage unter Vorbehalt. Damit wollen sie ein Druckmittel gegenüber dem Versicherungsnehmer in der Hand behalten, falls es zum Streit kommt. Besonders ärgerlich ist diese Taktik, wenn der Versicherer den Kunden zusätzlich monatelang mit Nachfragen zum Schadensfall mürbe macht.
Kunst: Hausratversicherung reicht nicht
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Wohlhabende Privatpersonen haben häufig auch wertvolle Kunstgegenstände in ihren Haushalten. Über eine Hausratversicherung sind sie nur unzureichend abgesichert. Besser ist eine spezielle Kunstversicherung, die umfassende Deckung bietet. Kunst ist nicht nur Kulturgut, sondern schon lange auch Status und Lebensstil. Neben Museen, Galerien und institutionellen Sammlern trifft man auch in privaten Haushalten auf Kunst.
D&O: „Wissentliche Pflichtverletzung“ bleibt unscharf
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung neue Regeln für den Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung aufgestellt. Sie schaffen zwar mehr Klarheit, doch der Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung bleibt unscharf. Er sollte ganz aus den Bedingungen der Versicherer gestrichen werden. Stattdessen sollte der Versicherer dann leistungsfrei bleiben, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich einen Schaden verursacht hat.
Wann ist eine Beteiligung bedeutend?
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vor dem Hintergrund von Solvency II und der Niedrigzinsphase nehmen Unternehmensübernahmen auch im deutschen Versicherungsmarkt zu. Dabei müssen Inhaber von Versicherungsunternehmen bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen, um überhaupt eine Unternehmensbeteiligung erwerben oder halten zu dürfen. Dies gilt allerdings nur für Inhaber bedeutender Beteiligungen. Wann eine bedeutende Beteiligung vorliegt und wer als Investor in Betracht kommt, bedarf in der Praxis regelmäßig der intensiven Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde.
Totschlagargument Erprobungsklausel
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer berufen sich immer häufiger auf eine vermeintliche Verletzung der Erprobungsklausel, um den Deckungsschutz der Produkthaftpflichtversicherung zu verweigern. Die Klausel schließt die Deckung aus, wenn Erzeugnisse vor dem Verkauf nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder Wissenschaft getestet worden sind. Vor allem bei exotischen Produkten gibt es aber gar keine allgemeinverbindlichen Regeln, wie ein Erzeugnis zu erproben ist.
Unwetter – wann hilft die Sturmversicherung?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Die beiden Stürme „Elon“ und „Felix“ haben am Wochenende vor allem im Norden Deutschlands für Verwüstung gesorgt. Für Schäden an Immobilien kommt in der Regel die Sturmversicherung auf, die in die verbundene Gebäudeversicherung integriert ist. Bei mittelbaren Schäden, die erst in Folge des weiteren Geschehens entstehen, oder bei nicht ausreichender Windstärke, kann der Versicherungsnehmer aber leer ausgehen.
Die Verjährungsfalle
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Um die Verjährung eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung zu vermeiden, müssen Versicherungsnehmer rechtzeitig aktiv werden und eine Verjährungsverzichtserklärung einfordern oder eine verjährungshemmende Klage einreichen. Sie sollten das zwei bis drei Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist in die Wege leiten und nicht erst am 31. Dezember.



