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Brexit-Entwurf: Keine Entwarnung für Versicherer

Die EU und Großbritannien haben sich nach langem Hin und Her auf ein Austrittsabkommen geeinigt. Demnach wird es wie schon angedacht eine Übergangsfrist bis Ende 2020 geben, in der Unternehmen den gemeinsamen Binnenmarkt noch nutzen können. Danach droht Versicherern aber nach wie vor der Verlust der Passporting-Rechte. Der Äquivalenzstatus, der diese Rechte ersetzen könnte, wäre für die Gesellschaften viel weniger wert.

Allianz könnte Label „systemrelevant“ verlieren

Globale Finanzregulierer wollen das System für die Überwachung der Versicherungsbranche überarbeiten. Dafür hat die Internationale Vereinigung der Versicherungsregulierer (IAIS) ein neues Konzept vorgelegt, das unter anderem auch branchenübergreifende Risiken beachtet. Mit dem neuen Regelwerk könnte auch die Klassifizierung „systemrelevant“ für Versicherer wegfallen. Das würde deutliche regulatorische Erleichterungen für betroffene Anbieter wie die Allianz bedeuten.

Axa Leben hält Überschussbeteiligung stabil

Kunden, die eine Kapitallebensversicherung bei der Axa Lebensversicherung oder der Deutschen Beamtenversicherung abgeschlossen haben, erhalten 2019 wie in den beiden Vorjahren eine Überschussbeteiligung von 2,9 Prozent. Auch die Gesamtverzinsung mit dem Schlussgewinnanteil und der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven soll unverändert bei 3,4 Prozent liegen. Die Axa Deutschland ist damit der erste Anbieter, der seine laufende Verzinsung für das kommende Jahr bekannt gibt. Von der Spannung, mit der die Überschussdeklarationen der Gesellschaften und insbesondere des Marktführers Allianz in den vergangenen Jahren erwartet wurden, ist nicht mehr viel übrig. Die klassische Lebensversicherung spielt zumindest im Neugeschäft nur noch eine untergeordnete Rolle.

MLP spürt leichten Aufwind in der Altersvorsorge

Der Finanzvertrieb MLP sieht sich im bisherigen Jahresverlauf auf gutem Weg. Sowohl im dritten Quartal als auch in den ersten neun Monaten erzielte das Wieslocher Unternehmen in nahezu alle Beratungsfeldern steigende Provisionserlöse. Zuwächse gibt es auch bei Provisionen im Geschäft mit Altersvorsorgeprodukten, dessen Anteil am Gesamtumsatz seit Jahren schrumpft. Wachstumstreiber waren erneut die Vermögensverwaltung, das Finanzierungsgeschäft und die Immobilienvermittlung.

Eiopa verspricht Erleichterungen für Captives

Die firmeneigenen Versicherer, auch Captives genannt, klagen heftig über zu hohe Anforderungen durch das EU-Aufsichtsregime Solvency II. Jetzt hat Gabriel Bernardino, Chef der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa, Erleichterungen für sie bei der Überarbeitung der Regeln im kommenden Jahr angekündigt. Anpassungsmöglichkeiten sieht er bei den Berichts- und Veröffentlichungspflichten. Auch andere kleinere Versicherer haben lange Wunschzettel an die Aufsicht, was solche Erleichterungen angeht.

BaFin fühlt Rückversicherern auf den Zahn

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Analyse der Prämiensituation in der Rückversicherung für das kommende Jahr angekündigt. Versicherungsaufseher Frank Grund erhofft sich davon Rückschlüsse auf die Angemessenheit des Geschäftsmodells der klassischen Rückversicherer. Die Gesellschaften leiden schon seit längerem unter einem sehr niedrigen Prämienniveau. Grund warnte Rück-, aber auch Erstversicherer davor, sich zu viele Cyberrisiken aufzuladen. Genau hinschauen will die BaFin auch, wenn Lebensversicherer als Variante des internen Run-offs Risiken auf Rückversicherer übertragen.

BaFin regelt Auslagerung an Cloud-Anbieter

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erläutert in einem Schreiben, unter welchen Bedingungen Versicherer Prozesse an Cloud-Anbieter auslagern dürfen und was sie dabei beachten müssen. In den Ausführungen zu der aktuellen „Orientierungshilfe“ stecken einige Mahnungen der BaFin an die Branche. Die Auslagerung von Prozessen entbindet Versicherer und deren Geschäftsleiter nicht von ihrer Verantwortung, betont die Aufsicht. Zudem können sich Mängel beim Cloud-Anbieter oder dessen Dienstleistung negativ auf die Risikosituation des Versicherers auswirken, der mit ihm zusammenarbeitet, warnt die BaFin.

EbAV II-Umsetzungsgesetz im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich am Mittwoch mit dem Gesetz zur Umsetzung von EbAV II beschäftigt, einer europäischen Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung warnt in diesem Zusammenhang vor einer Überregulierung von Pensionsfonds und Pensionskassen. Ein Schwerpunkt in der Anhörung lag auf den geplanten Informationen für Arbeitnehmer mit bAV-Anspruch, berichtete der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten Axel Kleinlein.

Britischer Versicherungsmanager im Fokus der Justiz

Der britische Versicherungsunternehmer Arron Banks ist Gründer und einer der größten Finanzierer der Leave-Kampagne, die für einen Austritt Großbritanniens aus der EU votierte. Jetzt hat die britische Datenschutzbehörde ICO sein Unternehmen Eldon Insurance zu einer Geldstrafe wegen Missbrauchs von Kundendaten im Vorfeld des Referendums verdonnert. Zudem laufen Ermittlungen gegen Banks. Die National Crime Agency bezweifelt, dass die 8 Mio. Pfund, die der selbsternannte „Bad Boy of Brexit‟ an Leave.EU gespendet hat, aus der von ihm angegebenen Quelle stammen. Banks regiert über ein komplexes Netz von Beteiligungen, die nicht nur in Sachen Brexit viele Fragen offen lassen.

GDV kritisiert schleppende IDD-Umsetzung

Auch wenn die EU-Vermittlerrichtlinie IDD in Deutschland offiziell Ende Februar 2018 umgesetzt wurde, sind die Konkretisierungen im nationalen Recht noch lange nicht abgeschlossen. Nach Ansicht von Elisabeth Stiller, Leiterin Vertrieb beim Versichererverband GDV, hinkt Deutschland vor allem bei den Änderungen der Gesetze hinterher, die für die Vermittler relevant sind. Eine zentrale Forderung der IDD – identische rechtliche Rahmenbedingungen für alle im Versicherungsvertrieb tätigen Institutionen – sei damit noch nicht erfüllt. Unzufrieden zeigte sich Stiller zudem mit der uneinheitlichen Linie, die die Finanzaufsicht BaFin und die Industrie- und Handelskammern beim Umgang mit dem Provisionsabgabeverbot verfolgen.

BaFin verteidigt Provisionsdeckel

Sollen beim Vertrieb von Lebensversicherungen Fehlanreize verhindert und die Effektivkosten stärker gesenkt werden, gibt es kein geeigneteres Mittel als einen Provisionsdeckel. Diesen Standpunkt vertrat Kay-Uwe Schaumlöffel, Versicherungsaufseher bei der Finanzaufsicht BaFin, auf einer Vertriebskonferenz in Köln. Ohne eine gesetzliche Maßnahme bliebe es lediglich bei Leitlinien und Rundschreiben durch die BaFin. Auch drohende Umgehungsmöglichkeiten, die in der privaten Krankenversicherung nach der Einführung einer Provisionsbegrenzung vor sechs Jahren zu beobachten waren, sind Schaumlöffel zufolge kein Grund, in der Lebensversicherung auf einen Deckel zu verzichten.

Allianz hat die unverständlichsten Standmitteilungen

Die Lebensversicherer machen Fortschritte in Sachen Transparenz ihrer jährlichen Standmitteilungen. Zu diesem Schluss kommt der Zweitmarkt-Anbieter Partner in Life, der die Schreiben von 38 Gesellschaften unter die Lupe genommen hat. Am besten schnitten die SV Sparkassen Versicherung und die Provinzial Nordwest ab, das Niveau lag über dem der Vorjahresuntersuchung. Allerdings gibt es mit der Allianz auch eine prominente Negativ-Ausnahme. Der Marktführer verschlechterte sich noch einmal nach einem mittelmäßigen Vorjahresergebnis und belegt den letzten Platz. Eine zweite Studie des Anbieters Policen Direkt zeigt außerdem, dass 39 Lebensversicherer die inzwischen in Kraft getretene Erleichterung bei der Zinszusatzreserve besonders dringend benötigen.

Brexit: Eiopa fordert Versicherer zum Handeln auf

Versicherer, die noch keine Notfallpläne für einen Brexit ohne Einigung getroffen haben, müssen dringend handeln, fordert die europäische Aufsicht Eiopa. Zwar habe ein Großteil der Versichererer das bereits getan, aber die Behörde zählt immer noch 124 Anbieter aus Großbritannien und Gibraltar, die noch keine Notfallpläne umgesetzt haben. Die Finanzstabilität sieht Eiopa aber nicht gefährdet. Die betroffenen Verträge entsprechen nur 0,16 Prozent des gesamten Versicherungsgeschäfts im europäischen Wirtschaftsraum.

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