Das Thema Zinszusatzreserve hat das gestrige Fachgespräch vor dem Finanzausschuss des Bundestags zur Situation der Lebensversicherer dominiert. Die Sachverständigen sprachen sich mehrheitlich für eine Änderung der Regeln zur Befüllung der Reserve aus, damit die Branche nicht über Gebühr belastet wird. Mit rascher Abhilfe ist angesichts der bisher eher ablehnenden Haltung der Regierung aber wohl nicht zu rechnen. Assekurata erwartet, dass die Reserve 2017 um weitere 21 Mrd. Euro auf 67 Mrd. Euro ansteigt.
Aufsicht & Regeln
Grüne: „Die Koalition hat Angst“
Die Lebensversicherer in Zeiten der Niedrigzinsen beschäftigen heute die Finanzexperten des Bundestages. In einem nicht-öffentlichen Fachgespräch sprechen Experten der Bundesbank, des GDV und von Assekurata zur Wirkung der Zinszusatzreserve und anderer Maßnahmen zur Stabilisierung der Branche. Mehrere Teilnehmer warnen vor einer Überforderung der Versicherer durch die Zinszusatzreserve. Laut Grünen war eine öffentliche Diskussion am Widerstand der Koalition gescheitert. Die „Bild“ nimmt das Fachgespräch zum Anlass für die Titelgeschichte „So krank ist Ihre Lebensversicherung“.
GDV: Stabile Solvenzquoten erwartet
Ende Mai müssen die Versicherer zum ersten Mal ihre Solvenzkennzahlen nach Solvency II öffentlich machen. Für den Markt erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass die Zahlen gegenüber dem 1. Januar 2016 stabil bleiben und damit besser ausfallen als die von der Bafin veröffentlichten Ergebnisse des ersten Quartals 2016. In der Diskussion um eine von der EU-Aufsicht Eiopa betriebene Absenkung der Ultimate Forward Rate plädiert Talanx-Finanzvorstand und GDV-Präsidiumsmitglied Immo Querner für eine Beibehaltung des jetzigen Wertes und eine Überprüfung erst im Jahr 2020.
Verdi: Garantien bei Nahles-Rente zweitrangig
Für die Arbeitnehmer zählt bei der Betriebsrente die Sicherheit, Garantien sind dagegen nicht zwingend. Das sagte Judith Kerschbaumer von Verdi auf einer Veranstaltung in Köln zum Garantieverbot, das die Regierung bei der sogenannten Nahles-Rente vorsieht. Als Ausgleich zur geplanten Enthaftung der Arbeitgeber müsse es zwingend einen Sicherungsbetrag der Unternehmen geben. Kerschbaumer forderte außerdem eine Anhebung der Gehaltsgrenze, bis zu der Geringverdiener von einem Förderbetrag profitieren, von 2.000 auf 2.500 Euro.
Provisionsabgabeverbot: BaFin erwartet viele Klagen
Die Finanzaufsicht BaFin erwartet viele Klagen im Zusammenhang mit dem neuen Provisionsabgabeverbot, das im Gesetz zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD vorgesehen ist. Die Regierung betont darin, dass es sich um eine Marktverhaltensregel handelt. Das hatten Gerichte zuletzt bezweifelt und deshalb Klagen, etwa gegen den Online-Makler Moneymeets, einen Riegel vorgeschoben. Moneymeets teilt die Provisionen mit den Kunden. Das viel kritisierte Durchleitungsgebot sieht die BaFin positiv.
Nahles-Rente im Bundestag
Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt, mit dem CDU und SPD der stagnierenden Betriebsrente wieder mehr Schwung verleihen wollen. Während Abgeordnete der Regierungskoalition von einem vorbildlichen Gesetzgebungsverfahren mit gelungenem Ergebnis sprachen, fand die Opposition wenig Positives an dem Vorhaben. Die Grünen sehen Kardinalfehler in der Konzeption, ein Vertreter der Linken sprach angesichts des vorgesehenen Wegfalls der Arbeitgeberhaftung von „Pokerrente“.
PKV gegen Wechselvorschlag
Die Monopolkommission will die Wechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung (PKV) verbessern. Das Gremium schlägt vor, die Alterungsrückstellungen individuell auszuweisen. Kunden sollen sie beim Wechsel des Versicherers in einer Höhe mitnehmen dürfen, die ihrem Gesundheitszustand entspricht. Der PKV-Verband warnt, dass eine Umsetzung des Vorschlags zu einer Entsolidarisierung führen würde, weil vor allem Junge und Gesunde davon Gebrauch machen würden.
Insolvenzanfechtungsreform lässt Versicherer kalt
Mitte Februar hat der Bundestag eine Reform der Insolvenzanfechtungsregeln beschlossen. Demnach sollen Insolvenzverwalter Zahlungen von Lieferanten pleite gegangener Unternehmen nicht mehr so leicht zurückfordern können wie bisher. Kreditversicherer hatten für dieses Szenario spezielle Insolvenzanfechtungspolicen entwickelt. Sie sind nach Meinung der drei Platzhirsche Euler Hermes, Atradius und Coface immer noch notwendig. Auch Makler bestätigen: Das Risiko für eine Insolvenzanfechtung hat sich nur minimal verringert.
So funktioniert der schwedische Pensionsfonds
In Schweden ist wirklich was passiert: Das Land hat seit dem Jahr 2000 einen staatlichen Pensionsfonds, der mit beachtlichen Erfolgen glänzen kann. Den Grünen gefällt er so gut, dass sie in Deutschland am liebsten einen Bürgerfonds nach diesem Vorbild einführen würden. Die Partei hat deshalb den schwedischen Rentenexperten Mats Öberg eingeladen, das System in einer Online-Diskussion näher zu erklären. Der Fonds kann mit niedrigen Kosten und hohen Renditen aufwarten, bringt aber auch Probleme mit sich.
BaFin macht East-West Assekuranz dicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat dem Transportversicherer East-West Assekuranz die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen. Der Versicherer mit russischen Wurzeln und Sitz in Berlin kann die Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen. Auch der Finanzierungsplan zur Beseitigung der Unterdeckung überzeugt die BaFin nicht. Der Versicherer, der 2015 auf Prämieneinnahmen von rund 4 Mio. Euro kam, darf kein Neugeschäft mehr zeichnen und muss Bestandsverträge beenden.
HDN/HDNA: Kommunale Versicherer feuern Chefs
Der auf die Versicherung von Bussen spezialisierte kommunale Versicherer HDN und das Schwesterunternehmen HDNA in Bochum haben den Vorstandsvorsitzenden und seinen Stellvertreter fristlos entlassen. Grund sollen Unregelmäßigkeiten bei Spesen und Reisekosten sein. Über die Summe und weitere Einzelheiten will das Unternehmen nichts sagen. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft hat es nicht gestellt. Wir dokumentieren das Schreiben der Aufsichtsrats- und Vereinsspitze an die Mitglieder der Versicherer.
Bundestag: Krankentagegeld im Mutterschutz
Selbstständig tätige Frauen mit privater Krankentagegeldversicherung haben künftig Anspruch auf einen Ausgleich des Verdienstausfalls während des gesetzlichen Mutterschutzes vor und nach der Geburt. Das sieht eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vor, die der Bundestag beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Die Vorgabe orientiert sich an der Regelung, die schon heute in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Sie erfasst auch bestehende PKV-Verträge. Wie viele Policen betroffen sind, ist unklar.











