Der Maklerverband VDVM hat die BaFin scharf angegriffen. Stein des Anstoßes ist ein Artikel im BaFin-Journal zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Es besagt, dass Makler keine Schäden mehr im Auftrag von Versicherern regulieren dürfen. Der Verband wirft der BaFin vor, über das Ziel hinaus geschossen zu sein. Die Finanzaufsicht hält das Ganze für ein Missverständnis.
Aufsicht & Regeln
Herausforderung EU-Datenschutzverordnung
The Long View – Der Hintergrund Versicherer sollten sich zeitnah mit der EU-Datenschutzgrundverordnung befassen, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Zwar finden sich darin viele bereits aus dem Bundesdatenschutzgesetz bekannte Grundsätze wieder, etwa zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Die neu eingeführten Meldepflichten, Auskunftsrechte und damit zusammenhängenden Fristen werden aber große Auswirkungen auf interne technische und organisatorische Prozesse haben. Die Umsetzung werden die Datenschutzbehörden kontrollieren mit der Möglichkeit, Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.
BaFin: Ablaufleistungen sind meist korrekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat vergangenes Jahr mehrere hundert Beschwerden von Versicherten erhalten, die von der Höhe der Ablaufleistung ihrer Lebensversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit enttäuscht waren. In der überwiegenden Mehrheit haben die Versicherer nach Angaben der Aufsicht richtig gerechnet. In einigen Fällen war der Wert zwar tatsächlich zu niedrig berechnet, Handlungsbedarf sieht die Aufsicht aber nicht. Betroffenen ist häufig nicht bewusst, dass die Prognoserechnungen zur voraussichtlichen Wertentwicklung eines Vertrags unverbindlich sind. Kritiker machen dafür Vertriebspraktiken verantwortlich.
Verbände: Aufsicht soll Innovationen fördern
Die Vereinigung europäischer Versicherungsverbände fordert Aufsichtsregeln, die innovative digitale Geschäftsmodelle stärker fördern. Derzeit gebe es hier viele Hindernisse, heißt es in einem aktuellen Positionspapier der Vereinigung Insurance Europe. Als Beispiel nennt der Verband Vorgaben der Vermittlerrichtlinie IDD zum Online-Vertrieb. Fintechs und traditionellen Versicherern müsse es möglich sein, außerhalb der Grenzen des regulatorischen Regelwerks neue Ideen zu testen, so die Vereinigung. Auf diesem Weg könnten auch Stellen identifiziert werden, an denen bestehende Regeln Innovationen behindern.
Linke: Probleme in der Lebensversicherung angehen
Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf infolge des Eiopa-Stresstests vom vergangenen Jahr. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke. In dem Stresstest hatte die europäische Aufsichtsbehörde die Lasten für die Branche in einem extremen Szenario auf 160 Mrd. Euro beziffert. Ob beim Lebensversicherungsreformgesetz bei der Verringerung der Abschlusskosten nachgebessert werden muss, lässt die Regierung offen. Aus Sicht der Finanzexpertin der Linke Susanna Karawanskij redet sie die Probleme in der Lebensversicherung klein.
MSK: Viel Arbeit 2017 durch Solvency II
Die Einführung der europäischen Aufsichts- und Eigenkapitalregeln hat zwar bereits 2016 begonnen, aber Solvency II bringt 2017 weitere Bewährungsproben für die Versicherungswirtschaft, sagte Dietmar Kohlruss von der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) bei einer Veranstaltung in Berlin. Dazu gehören neue Berichtspflichten. Das Unternehmen erwartet einen Bedeutungszuwachs von verhaltensbasierten Tarifen in der Kfz-Versicherung. Zu einer Entsolidarisierung innerhalb des Versichertenkollektivs werden die Telematik-Tarife nach Einschätzung von MSK nicht führen, sie könnten aber einen neuen Preiskampf in der Sparte auslösen.
Viele offene Fragen zur Restschuldversicherung
Die Regierungskoalition sieht offenbar keinen Handlungsbedarf für mehr Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen, die Banken bei der Kreditvergabe verkaufen. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Thema. Verbraucherschützer kritisieren das Geschäft seit längerem, bei dem die Banken von Provisionen der Versicherer profitieren. In ihrer Antwort lässt die Bundesregierung viele Fragen der Grünen offen, darunter die nach der durchschnittlichen Provisionshöhe.
BaFin mit Kontaktadresse für Brexit-Flüchtlinge
Zum Entsetzen der britischen Finanzdienstleister strebt die britische Premierministerin Theresa May einen harten Brexit an, also einen vollständigen Austritt Großbritanniens aus dem Binnenmarkt. Passend zu Mays Grundsatzrede am gestrigen Dienstag hat die Finanzaufsicht BaFin eine spezielle Kontaktadresse für ausländische Unternehmen eingerichtet, die gerne nach Deutschland umsiedeln wollen. Zudem hat sich die Aufsicht gegenüber dem Versicherungsmonitor über die Zukunft der sogenannten Drittstaaten-Regelung für Rückversicherer geäußert.
EU und USA vereinfachen Regeln für Versicherer
Nach 20 Jahre währenden Diskussionen haben sich die EU und die USA auf gemeinsame Regeln für Rückversicherer geeinigt. EU- und US-Rückversicherer, die mit Erstversicherern jenseits beziehungsweise diesseits des Atlantiks Geschäfte machen wollen, müssen künftig keine Sicherheiten mehr hinterlegen oder Niederlassungen gründen. Künftig sollen Rück- und Erstversicherungsgruppen zudem ausschließlich in ihrem Heimatland beaufsichtigt werden. Diesseits des Atlantiks profitieren vor allem Munich Re und Hannover Rück in Deutschland sowie Scor in Frankreich und der Londoner Versicherungsmarkt Lloyd’s von der Vereinbarung.
Grüne fragen nach Restschuldversicherungen
Die Grünen nehmen sich das Thema Restschuldversicherungen vor. Die Bundestagsfraktion der Partei hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den Policen geschickt, die zur Absicherung von Krediten verkauft werden. Verbraucherschützer kritisieren das Geschäft schon seit Längerem. Es ist von hohen Provisionen die Rede und davon, dass die Kreditvergabe vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht werde. Beim Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken hält man das Thema für überschätzt.
Hufeld: „Der Druck steigt“
Angesichts der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt könnten schwach aufgestellte Lebensversicherer bald eine Kapitalspritze ihrer Eigentümer benötigen, glaubt BaFin-Präsident Felix Hufeld. Insgesamt attestierte er der Branche auf dem Neujahrsempfang der Aufsicht aber kurz- bis mittelfristig eine ausreichende Standfestigkeit. Durch die Digitalisierung sieht Hufeld Chancen und Risiken für die Assekuranz erwachsen. Er mahnt Versicherer und Banken, die IT-Sicherheit nicht nur unter Kostenaspekten zu betrachten. Unterdessen hat die Aufsicht auf Anfrage des Versicherungsmonitors erste Zahlen zur neuen Whistleblower-Stelle mitgeteilt.
Prisma Life muss weiter kämpfen
Der angeschlagene Liechtensteiner Lebensversicherer Prisma Life hat die 2012 mit viel Getöse auf den Markt gebrachte Marke Cardea Life still und leise beerdigt. Das ist Teil einer Reihe von Sanierungsschritten. Ganz über den Berg ist die Gruppe aber wohl noch nicht: Die Liechtensteiner Finanzaufsicht verbietet Prisma Life weiterhin alle Auszahlungen an ihren Eigner Sören Patzig und dessen Vertrieb AFA. Aus dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer EY, der dem Versicherungsmonitor vorliegt, geht hervor, mit welchen Maßnahmen sich die Gesellschaft in den vergangenen Monaten gegen die drohende Insolvenz stemmte.











