Ein Plädoyer für die eigene Absicherung des Managers

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Unternehmensgebundene D&O Versicherungslösungen schützen im Zweifel das Unternehmen, aber nicht die handelnde Person. Deshalb sollte jede Führungskraft mit eigenen Policen zusätzlich ihr berufliches Risiko absichern. Welche Deckungen idealerweise zum Topmanagerschutz gehören, erläutert Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.

D&O-Versicherung: Zwischen Rhetorik, dem geschriebenen Wort und der Realität

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Die D&O-Versicherer sollten alles daransetzen, ihre vertraglichen Zusagen einzuhalten, um nicht das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der D&O-Versicherung zu gefährden. Das gilt analog für die Vertrauensschaden-Versicherer. Leider sind immer wieder Diskrepanzen zwischen den Versicherungsbedingungen und dem Verhalten der Versicherer im Schadenfall zu beobachten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.

Doppelter Schutz mit Tücken: Unternehmens-D&O vs. persönliche D&O

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Eine persönliche D&O-Versicherung kann als entscheidender Rettungsschirm fungieren, wenn die Unternehmens-D&O an ihre Grenzen stößt. Allerdings ist das Nebeneinander beider Policen mit Blick auf eine reibungslose Schadenabwicklung nicht immer ganz unproblematisch. Eine klare Abstimmung ist vonnöten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.

Wann Versicherungsmakler für eine Unterversicherung haften

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Versicherungsmakler sollten besonders sorgfältig bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und der regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssummen vorgehen, insbesondere in Zeiten steigender Baupreise und Inflation. Ansonsten laufen sie Gefahr, für eine Unterversicherung haftbar gemacht zu werden, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Essen zeigt. Es ist auch Schnelligkeit bei der Beratung gefragt, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.

BGH legt Ausschlussklausel in der D&O-Versicherung eng aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position der Versicherten in der D&O-Versicherung gestärkt. Den Ausschluss der Deckung wegen des Verweises auf wissentliche Pflichtverletzungen, die sogenannte Kardinalpflichtverletzung, haben die Richter eng eingegrenzt. Versicherer dürfen einem Geschäftsführer nicht allein deshalb den Versicherungsschutz verweigern, weil er einen Insolvenzantrag erst verspätet gestellt hat, hat der BGH in dem konkreten Fall entschieden.

„Kardinalpflichtverletzung“ – bald Klarheit durch den BGH?

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In der D&O-Regulierungspraxis ist zu beobachten, dass Versicherer immer häufiger den Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung mit Verweis auf eine angebliche „Kardinalpflichtverletzung“ erheben, um Deckung zu verweigern. Bei dem Thema besteht Handlungsbedarf bei den Versicherungsbedingungen. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu Kardinalpflichten in Insolvenzverfahren im November verhandeln wird, ist zu begrüßen.

In eigener Sache: Das sind unsere neuen Kolumnisten

Der Versicherungsmonitor begrüßt zum Oktober 2025 neue Kolumnisten. In der Rubrik „Legal Eye“ dürfen sich unsere Leser auf spannende Beiträge von Jörg Heilmann, Sören Rettig, Anna-Catharina von Girsewald, Dan Schilbach und Stefan Steinkühler freuen. Für die „Meinung am Mittwoch“ schreiben demnächst Simon Moser, Tina Baacke, Ralph Rockel und Eric Bussert. Wir danken unseren bisherigen Kolumnisten sehr herzlich für ihre Arbeit.

Diebische Kollegen

Habgier, Spielschulden oder die Sucht nach einem luxuriösen Lebensstil – es gibt viele Gründe, warum Mitarbeiter in die Firmenkasse greifen oder Unternehmenseigentum stehlen. Nach wie vor sind die eigenen Beschäftigten für die größten Schäden in Unternehmen verantwortlich, zeigt eine Statistik des Vertrauenschadenversicherers Allianz Trade. Mit viel Fantasie und krimineller Energie bereichern sich die Betrüger, auch, weil die Kontrollen lasch sind und das Vertrauen der Chefs in ihre Belegschaft zu groß. Abhilfe könnte ein neues Gesetz bringen.

Finlex: Versicherer sind zu intransparent bei Renewals

 Exklusiv  Die jüngsten Vertragserneuerungen in der Industrieversicherung waren geprägt von unzufriedenen Gesichtern. Dass Versicherer pauschal ihre Preise erhöht und Kapazitäten reduziert haben, stieß bei vielen Kunden auf Unverständnis. Sebastian Klapper, Geschäftsführer des Plattformbetreibers Finlex, kann das nachvollziehen. „Wenn dem Kunden aufgezeigt wird, wie der Markt sich gerade situiert und was die Folgen sind, dann ist der Prämienanstieg für ihn viel verständlicher“, sagt er im Interview. Er fordert mehr Transparenz von den Versicherern.

Finlex: Industrieversicherer auf Sanierungskurs

 Exklusiv  Industrieversicherer konzentrieren sich derzeit eher auf eine gesunde Schaden- und Kostenquote als darauf, Neugeschäft zu schreiben. Das berichtet Sebastian Klapper, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Finlex. Der Frankfurter Plattformbetreiber hat sich auf die Digitalisierung der Financial Lines spezialisiert. Mit Cyber, D&O und Strafrechtsschutz liebäugeln derzeit jedoch nur wenige Versicherer. Fehlende Einnahmen auf der Kapitalertragsseite und Kursverluste verstärkten bei den Risikoträgern den Wunsch nach Sanierung, sagt Klapper im Interview. Dafür konnte Finlex in einem anderen Bereich wachsen.

Digitalplattform Finlex will stark wachsen

Das Plattform- und Maklerunternehmen Finlex in Frankfurt will noch in diesem Jahr prüfen, ob es für seine weitere, möglicherweise auch internationale Expansion externes Kapital einwerben will. Das sagt Geschäftsführer Sebastian Klapper im Interview mit dem Versicherungsmonitor. Aktuell wächst Finlex sehr kräftig in seinen Spezialsegmenten. Dazu gehören D&O, Cyber sowie die Versicherung von Börsengangrisiken. Im ersten Quartal verzeichnete das Unternehmen 287 Nutzer und 589 Ausschreibungen, die zu 268 Policen führten. Das Unternehmen arbeitet mit Endkunden zusammen und ist als Makler registriert, sieht sich aber in erster Linie als Berater und Organisator der Plattform.

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