Archiv ‘Aktiengesellschaft’

Herbert Fromme

Selbstbedienung beim Versicherungsverein

 Herbert Frommes Kolumne   Die Führung des Volkswohl Bundes hat dem Gedanken des Versicherungsvereins einen Bärendienst erwiesen. Ihre Entscheidung, den früheren Vorstandschef Joachim Maas im Hauruck-Verfahren an die Spitze des Aufsichtsrates zu setzen, spricht allen Regeln der guten Unternehmensführung Hohn. Es ist gut, dass es auch positive Gegenbeispiele wie die HUK-Coburg gibt. Dennoch muss sich bei den Regeln etwas ändern. … Lesen Sie mehr ›

Vorstand darf keine Geschäfte mit sich selbst machen

Bei Rechtsgeschäften zwischen einem Versicherer und seinem Vorstand darf ausschließlich der Aufsichtsrat das Unternehmen vertreten. Es ist nicht möglich, diese Aufgabe per Satzung den Vorstandsmitgliedern selbst zu übertragen. Darauf macht die Finanzaufsicht BaFin aufmerksam. Eine Pensionskasse hatte vergeblich versucht, von der Aufsicht die Genehmigung einer entsprechenden Satzungsänderung einzuklagen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof sehen aber wie die BaFin die Gefahr von Interessenkollisionen und einer Beeinträchtigung der Belange von Versicherten, wenn der Vorstand ohne Kontrollmechanismen Geschäfte mit sich selbst machen kann. … Lesen Sie mehr ›

Keine Entlastung durch Mitverschuldenseinwand

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Stiftungsorgane haften gegenüber der Stiftung gesamtschuldnerisch. Dies bedeutet aber – entgegen einer noch immer weit verbreiteten Vermutung – nicht, dass einzelne Organe sich zum Teil über den Einwand eines Mitverschuldens anderer Organe entlasten können. Gehaftet wird allein und in vollem Umfang. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil klargestellt. Den zuerst in Anspruch genommenen Organen bleibt nur, im Nachhinein eine Erstattung von den Mithaftenden zu verlangen. … Lesen Sie mehr ›

Vom Wert der Mitgliedschaft im Versicherungsverein

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wenn der Bestand eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft übertragen wird, verlieren die Mitglieder des Versicherungsvereins grundsätzlich ihre Rechte als Vereinsmitglied. Nach dem Gesetz müssen sie dafür ein angemessenes Entgelt erhalten. Wenn mit der Stellung als Vereinsmitglied allerdings Nachschusspflichten oder die Möglichkeit der Kürzung von Leistungen verbunden sind, kann der ökonomische Wert der Mitgliedschaft auch negativ sein. Dies sollte im aufsichtsrechtlichen Verfahren bei der Bestandsübertragung in Sanierungsfällen berücksichtigt werden. … Lesen Sie mehr ›