Aufseher verschärfen Regeln für das kurzfristige Geschäft mit Einmalbeiträgen
Von Herbert Fromme
und Anja Krüger, Köln
Die Finanzaufsicht BaFin legt gegenüber Lebensversicherern, die kurzfristiges Geschäft gegen Einmalbeitrag annehmen, eine härtere Gangart ein.