Meinung am Mittwoch Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt kontinuierlich. Das müsste der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Auftrieb geben. Leider ist das Gegenteil der Fall. Nur noch 40 Prozent der Mitarbeitenden sorgen mit einer Betriebsrente fürs Alter vor, und die Quote fällt weiter. Kein Wunder: Aktuell können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der bAV nicht individuell über ihre Anlagestrategie und die damit verbundenen Renditechancen entscheiden – der Vertrag wird vom Arbeitgeber vorgegeben. Hinzu kommen hohe Abgaben in der Auszahlungsphase, die die Rentabilität schmälern.
Archiv ‘Betriebsrenten’
Bank of England präsentiert Solvency II-Reform
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist das Land nicht mehr an die europäischen Eigenkapitalregeln Solvency II gebunden. Die Reform der Vorschriften schreitet voran. Jetzt hat die Bank of England ein weiteres Bündel an Vorschlägen zur Anpassung von Solvency II vorgelegt. Dadurch will die Regierung Versicherer in die Lage versetzen, Milliarden Pfund in die lokale Infrastruktur zu investieren. Ob das gelingt, hängt aber nicht allein von den neuen Regeln ab.
PSV warnt vor Risiken bei Rentnergesellschaften
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dazu, ihre Pensionsverpflichtungen auf sogenannte Rentnergesellschaften auszulagern und an eine kommerzielle Kapitalanlagegesellschaft zu verkaufen. Dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), der Betriebsrenten gegen Insolvenzen absichert, ist das nicht ganz geheuer. Er fürchtet, zur Kasse gebeten zu werden, wenn sich solch eine Gesellschaft verspekuliert und pleitegeht. Unzufrieden zeigte sich der Verein auf seiner Mitgliederversammlung auch mit den Pensionskassen. Obwohl Unternehmen Pensionskassenzusagen seit 2021 beim PSV melden müssen, haben das anscheinend noch nicht alle gemacht.
Keine Rechtssicherheit bei Betriebsrenten
Es ist unklar, wie stark Unternehmen bei beitragsorientierten Leistungszusagen (BOLZ) in der betrieblichen Altersversorgung die Grenze von 100 Prozent Beitragserhaltsgarantie unterschreiten dürfen. Von Seiten des Bundesarbeitsministeriums wird es dazu keine Vorgaben geben. Das machte Referatsleiter Peter Görgen bei einer Fachveranstaltung deutlich. Statt an der BOLZ herumzuschrauben, will sich das Ministerium lieber anderen Themen zuwenden, etwa der Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells.
Weniger Schäden für den PSV
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), der Betriebsrenten gegen die Insolvenz des Arbeitgebers absichert, musste im vergangenen Jahr deutlich weniger für Schäden aufwenden als zunächst befürchtet. Die Insolvenzquote erreichte sogar einen historischen Tiefstand. Die steigenden Zinsen und Kapitalmarkt-Turbulenzen im Zuge des Ukraine-Kriegs zogen allerdings die Kapitalanlagen des Vereins in Mitleidenschaft. Wie hoch der Beitragssatz für 2023 ausfallen wird, ist ebenso ungewiss wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Britische Krise: Woche der Entscheidung
Können die britischen Pensionsfonds ohne das Programm der Bank von England zum Ankauf von Anleihen auskommen? Die Notenbank hat das Programm offiziell für beendet erklärt, Freitag, der 14. Oktober 2022, war der letzte Tag. Die entscheidende Frage wird sein, wie sich in dieser Woche die Preise für ältere britische Staatsanleihen mit niedrigen Zinssätzen entwickeln. Fallen sie kräftig, könnten manche Pensionsfonds weiterhin in große Schwierigkeiten geraten. Die Lebensversicherer sind bislang weniger betroffen, würden einer schweren Krise jedoch nicht entgehen.
Elementarrisiken weiter im Fokus
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Marktausblick zur Schaden- und Unfallversicherung von Assekurata, Bilanzpressekonferenz von Signal Iduna und Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins
bAV: Arbeitgeber müssen Entscheidung treffen
Immer mehr Lebensversicherer wenden sich von klassischen Policen mit Garantiezins ab und setzen stattdessen auf neue Lösungen, die keinen hundertprozentigen Beitragserhalt mehr sicherstellen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist da keine Ausnahme. Hier fehlt es aber noch an gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechung zu der Frage, wie hoch der Beitragserhalt mindestens sein muss. Arbeitgeber sollten dennoch bewusst eine Entscheidung für ein Garantieniveau treffen und sie nicht ihren Mitarbeitern überlassen, sagte Dirk Kruip vom Makler- und Beratungshaus WTW auf einer Fachveranstaltung.







