Die Bundesregierung erwägt, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) langfristig verschiedene Tarife zu ermöglichen. Die Kassen könnten dann einen Basis-Tarif anbieten und verschiedene Extra-Tarife, die zusätzlich kosten würden. Die privaten Krankenversicherer lehnen den Vorstoß vehement ab, die Kassenärztliche Bundesvereinigung findet ihn gut. Vor einigen Jahren war die AOK Rheinland/Hamburg schon einmal mit Zusatztarifen auf den Markt gegangen – sie waren ihr aber höchstrichterlich verboten worden.
Archiv ‘Bundessozialgericht’
Rainer Schlegel wird neuer PKV-Ombudsmann
Exklusiv Der Jurist Rainer Schlegel (Bild) wird neuer Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV). Schlegel, der bis Ende Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts war, tritt am 1. November die Nachfolge von Heinz Lanfermann an, der im Juni verstorben ist. Zurzeit hat die Aufgabe der Streitschlichtung in der PKV Wilhelm Schluckebier übernommen, der ehemalige Versicherungsombudsmann.
Schlappe für die AOK Rheinland/Hamburg
Jetzt ist es amtlich: Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keine Zusatzversicherungen verkaufen. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag klargestellt und der AOK Rheinland/Hamburg das Angebot von Wahltarifen für die Unterbringung im Krankenhaus, die Zahnversorgung oder die Behandlung im Ausland untersagt. Damit hat die Continentale Krankenversicherung die seit Jahren laufende juristische Auseinandersetzung mit der Kasse für sich entschieden. Die AOK will jetzt in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren privaten Krankenversicherern (PKV) eine Lösung für die betroffenen Versicherten suchen, die den bisherigen Angeboten ähnelt. Der PKV-Verband begrüßt das Urteil der Kasseler Richter.
Nächste Runde im Streit um Zusatzpolicen
In der gerichtlichen Auseinandersetzung über das Angebot von Zusatzversicherungen geht die AOK Rheinland/Hamburg in die Revision beim Bundessozialgericht. Der Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann sieht gute Chancen, dass es den gesetzlichen Krankenkassen letztlich erlaubt bleibt, ihren Versicherten entsprechende Angebote zu machen. Da die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg auch Kunden mit einer Vorerkrankung offenstehen, sind sie seiner Meinung nach keine wirkliche Konkurrenz zu den Angeboten der privaten Krankenversicherer. Schließlich sei deren Geschäft durch den Vorstoß der Krankenkassen nicht eingebrochen.
Endgültiges Aus für Reisepolicen über die Kasse
Das Bundessozialgericht hat es den gesetzlichen Krankenkassen untersagt, für ihre Versicherten Auslandsreisekrankenversicherungen bei einem privaten Anbieter abzuschließen. Damit ist eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen bundesweit tätigen Kassen und dem Bundesversicherungsamt wahrscheinlich beendet. Die betroffenen Kassen suchen jetzt nach alternativen Angeboten für ihre Mitglieder. Kassen, die nur auf Landesebene tätig sind, schließen weiterhin private Policen ab, weil die Landesaufsichten nichts dagegen unternehmen.




