Archiv ‘DHV’

Hebammen-Haftpflicht bis 2024 gesichert

Für freiberufliche Geburtshelferinnen, die im Deutschen Hebammenverband organisiert sind, ist der Haftpflichtversicherungsschutz drei weitere Jahre lang bis zum 1. Juli 2024 gewährleistet. Ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer Bayern und der Deutsche Hebammenverband haben die Fortführung des entsprechenden Rahmenvertrags vereinbart. Der Großteil der Hebammen zahlt nach wie vor unter 1.000 Beitrag im Jahr. Die Prämien der Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, betragen allerdings ein Vielfaches davon und sollen in den kommenden drei Jahren nochmals schrittweise steigen. … Lesen Sie mehr ›

NAG bemängelt Tarifabschluss

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) meldet sich mit harscher Kritik am neuen Tarifvertrag für die rund 32.000 Arbeitnehmer im angestellten Außendienst zu Wort. Nach Ansicht der kleinen Gewerkschaft, die selbst nicht tariffähig ist, haben die an der Verhandlungsrunde beteiligten Tarifpartner mit dem Abschluss ein „Bild der Lustlosigkeit und des Jammers“ abgegeben. Wie das Nachwuchsproblem der Branche angegangen werden soll, sei weiterhin unklar. … Lesen Sie mehr ›

Hebammen zahlen mehr für Haftpflichtschutz

Nur mit Mühe hatte der Hebammenverband DHV im Herbst 2015 einen neuen Vertrag mit einem Versichererkonsortium unter Führung der Versicherungskammer Bayern zur Deckung der Haftpflichtrisiken der rund 2.600 freiberuflichen Geburtshelferinnen ausgehandelt. Wie in den Vorjahren steigt der Beitrag zu Beginn der neuen Vertragslaufzeit im Juli 2016 erneut, und zwar von 6.274 Euro auf 6.843 Euro. Den zum Ausgleich gedachten Sicherstellungszuschlag hält der Verband in seiner jetzigen Ausgestaltung für verfehlt und klagt dagegen vor Gericht. … Lesen Sie mehr ›

Schiedsspruch beeinträchtigt Hebammenhaftpflicht nicht

Die Befürchtungen der freiberuflichen Hebammen, dass Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Konsequenzen für ihren Berufshaftpflichtschutz haben, sind unbegründet. Selbst wenn sie gegen die künftig in der GKV geltenden Ausschlusskriterien verstoßen, bleiben sie gegen Haftpflichtrisiken versichert. Das hat der für den Gruppenvertrag in der Hebammenhaftpflichtversicherung zuständige Versicherungsmakler Ecclesia bestätigt. Neben den Ausschlusskriterien greift in der GKV künftig auch ein neues System für die Erstattung der seit Jahren steigenden Haftpflichtprämien durch die Krankenkassen. … Lesen Sie mehr ›

Ecclesia übernimmt in der Hebammenhaftpflicht

Maklerwechsel im Markt für Hebammenhaftpflichtdeckung: Zum 1. Oktober übernimmt ein zur Ecclesia Gruppe gehörender Makler den Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbandes DHV vom bisher zuständigen Makler Securon. Der bisher verantwortliche Makler Bernd Hendges hat Securon offenbar verlassen. Der DHV-Vertrag bietet freiberuflichen Hebammen in Deutschland praktisch die einzige Möglichkeit, sich gegen Haftpflichtrisiken abzusichern. An den steigenden Versicherungsprämien dürfte der Wechsel allerdings nichts ändern. … Lesen Sie mehr ›