Die in Deutschland tätigen D&O-Versicherer müssen aktuell mit zwei Großschäden fertig werden. Nach Informationen des Versicherungsmonitors deckt ein Konsortium, an dem auch die großen Adressen des deutschen D&O-Marktes beteiligt sind, die von einem Bonner Makler arrangierte D&O-Deckung für die insolvente Greensill-Bank. Am Freitag hat außerdem der VW-Konzern mitgeteilt, dass er von seinem früheren Chef Martin Winterkorn und von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verlangt.
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2020: Der Jahresrückblick Teil II
Die schon nicht mehr erwartete Provinzial-Fusion ist endlich in trockenen Tüchern. Hoffnungsvolle Start-ups scheitern. Die Explosion in Beirut wird zum Großschaden für die Versicherungswirtschaft. Die Konsolidierung in der Maklerbranche geht weiter. Der Versichererverband GDV baut um, und die Allianz Leben verabschiedet sich als erste Gesellschaft in Deutschland von der 100-prozentigen Garantie auf eingezahlte Beiträge. Der zweite Teil unseres Jahresrückblicks, in dem wir die aufregendsten Deals, die wichtigsten Personalien und die größten Ereignisse des Jahres 2020 Revue passieren lassen.
Der zähe, ruhige Konzernchef
Er hat 20 Jahre lang die Versicherungsgruppe Arag geleitet, hält am Konzept des Familienunternehmens eisern fest, baut das Unternehmen digital um wie kein Zweiter und scheut vor unpopulären Schritten nicht zurück – wie dem Verkauf des eigenen Lebensversicherers. Im Juli wechselt Paul-Otto Faßbender in den Aufsichtsrat, Renko Dirksen übernimmt. Im Interview mit Süddeutscher Zeitung und Versicherungsmonitor erklärt Faßbender, warum er vielen Versicherern nicht zutraut, gegen Amazon zu bestehen, was seine wichtigsten Entscheidungen waren und welche Fehler er gemacht hat.
Die Musterfeststellungsklage – ein stumpfes Schwert?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit dem Anfang November 2018 eingeführten Instrument der Musterfeststellungsklage können Sachverhalte, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen wie der Dieselskandal, vor Gericht gebracht werden. Allerdings können in den Verfahren keine individuellen Schadenersatzansprüche zugunsten der Verbraucher festgestellt werden. Anders wäre es auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung auch nicht möglich. Ob die Musterfeststellungsklage dennoch ihr Ziel erreicht, die Interessen einer Vielzahl von Geschädigten durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Die neu geschaffenen Möglichkeiten werden jedenfalls auch Auswirkungen auf Versicherer haben.
Unternehmen bestrafen – Manager treffen?
The Long View – Der Hintergrund Mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes will das Bundesjustizministerium Unternehmen für Straftaten ihrer Angestellten zur Rechenschaft ziehen. Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sollen künftig möglich sein. Da die Möglichkeit, Entscheidungsträger dafür in Regress zu nehmen, nicht ausgeschlossen ist, kommen neue Haftungsrisiken auf Manager und ihre D&O-Versicherer zu.
Rechtsschutz: Sparte ohne Rückversicherungsbedarf?
Meinung am Mittwoch Die Nachfrage nach Rückversicherungsschutz war in der Rechtschutzversicherung in der Vergangenheit nicht sehr hoch. Das könnte sich ändern. Denn auch hier gibt es das Risiko von Kumulschäden, etwa durch Klagewellen. Das zeigt der Dieselskandal. Durch die Einführung der Musterfeststellungsklage könnte sich das noch verschärfen. Ein Hindernis ist bislang, dass es in der Branche noch keine allgemeingültige Definition gibt, wann einzelne Schäden als ein Ereignis gewertet werden und wann nicht.
AGCS: Risiko für Produktrückrufe steigt
Das Risiko für Produktrückrufe nimmt zu, warnt der Industrieversicherer AGCS. Grund sind eine strengere Regulierung, gestiegene Verbraucheransprüche und genauere Testverfahren. Insbesondere die Kfz-Branche und die Lebensmittel- und Getränkeindustrie stehen im Fokus, heißt es in einem aktuellen Report. Die beiden Bereiche sind für einen Großteil des Schäden bei AGCS in der Produktrückrufversicherung in den vergangenen fünf Jahren verantwortlich.
Musterfeststellungsklage wird Wahlkampfthema
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Diskussionen um die Einführung einer Musterfeststellungsklage gehen in die nächste Runde. Nachdem der nicht veröffentlichte Referentenentwurf aus dem Dezember 2016 angesichts erheblicher Widerstände aus den Reihen von CDU/CSU vom Tisch zu sein schien, hat der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) pünktlich zum Wahlkampfbeginn einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf entspricht in weiten Teilen dem früheren Referentenentwurf. In dieser Legislaturperiode wird es wohl nicht mehr zur Einführung der Musterfeststellungsklage kommen. Nach der Bundestagswahl dürfte es aber nur noch eine Frage der Zeit sein, bis ein Instrument für Verbraucher zur kollektiven Rechtsdurchsetzung geschaffen wird.
Vor der Wahl ist nach der Wahl
Meinung am Mittwoch Am 24. September steht in Deutschland die Bundestagswahl an. Alles deutet auf eine vierte Amtszeit für Kanzlerin Angela Merkel hin. Das mag dem einen oder anderen vielleicht langweilig erscheinen, doch diese Ruhe ist bitter nötig, um tiefgreifende Veränderungen einleiten zu können. Auch bei den politischen Rahmenbedingungen für die Versicherungswirtschaft gibt es Handlungsbedarf. So würde eine zusätzliche Versicherungspflicht für Naturgefahren Sinn machen.
Musterklage gegen VW
Die rund 170 anhängigen Schadenersatzklagen von VW-Aktionären wegen des Dieselskandals werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Das macht die Klagen für Anleger einfacher, könnte aber auch weitere VW-Aktionäre mit Rechtsschutzpolice zum Gang vor Gericht motivieren. Der Versicherer Arag geht allerdings davon aus, dass die meisten betroffenen Anleger bereits Klage eingereicht haben. Darüber hinaus können Versicherer selbst von dem Musterverfahren profitieren, sofern sie zu den klagenden Anlegern gehören. Die Aktionäre werfen VW vor, zu spät über die finanziellen Folgen des Skandals informiert zu haben.










