Archiv ‘D&O-Versicherung’

VW: D&O-Schaden droht

Der Skandal um manipulierte Abgaswerte beim Autohersteller VW könnte zu einem Großschaden für die Managerhaftpflichtversicherer werden. Der Konzern soll eine D&O-Police unter Führung der Zurich mit einer Deckungssumme von rund 500 Mio. Euro haben. Sollte diese Summe ausgeschöpft werden, ist kaum noch Geld für weitere Schäden im Markt vorhanden. Kfz-Rückrufversicherer wird der Fall VW wahrscheinlich nur mittelbar betreffen.

Brasilien: Von Korruption und anderen Risiken

 Gut versichert nach…  Angesichts schwacher Wachstumsraten auf den europäischen Märkten zieht es mehr und mehr deutsche Firmen nach Brasilien. Wer den Schritt wagt, sollte auf keinen Fall auf Managerhaftpflicht-, Feuer- und Transportversicherung sowie eine Haftpflichtdeckung für die Autoflotte verzichten. Auch die Absicherung der Belegschaft vor Ort ist in Brasilien ein großes Thema.

Blackbox D&O-Versicherung

In der D&O-Versicherung gibt es viele Sachverhalte, die in den Policen nicht genau geregelt sind. Insbesondere die Frage, welche Führungskraft welchen Teil der Versicherungssumme erhält, ist völlig offen. Experten sprachen sich auf einer Veranstaltung des DVS zu Cyberpolicen und Financial Lines für die Einschaltung eines unabhängigen Mediators aus. Derweil steigen die Schäden im deutschen D&O-Markt immer weiter, er liegt jetzt fast gleichauf mit den USA.

D&O: „Wissentliche Pflichtverletzung“ bleibt unscharf

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung neue Regeln für den Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung aufgestellt. Sie schaffen zwar mehr Klarheit, doch der Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung bleibt unscharf. Er sollte ganz aus den Bedingungen der Versicherer gestrichen werden. Stattdessen sollte der Versicherer dann leistungsfrei bleiben, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich einen Schaden verursacht hat.

Unternehmensleiter fürchten Haftung

Führungskräfte fürchten sich zunehmend vor Haftungsrisiken. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Zeichnungsgemeinschaft VOV zur D&O-Versicherung. Nach Einschätzung der befragten Manager können vor allem Ansprüche von Insolvenzverwaltern zu einem D&O-Haftungsfall führen. Die Preise und Bedingungen in der Managerhaftpflicht-Versicherung sind trotz der zunehmenden Haftungsrisiken weiterhin günstig für die Unternehmen. Einige Anbieter ermöglichen sogar die Wiederauffüllung der Deckung für eine abgelaufene Vertragsperiode.

D&O-Versicherung: Klare Bedingungen sind nötig

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Managerhaftpflichtversicherung sorgen die Ausschlusstatbestände der „wissentlichen Pflichtverletzung“ und der „nicht ernstlichen Inanspruchnahme“ für Unsicherheit. Der Akzeptanz der D&O-Versicherung nützt das nicht. Besser wären klare Bedingungen – auch wenn das mehr Schäden und höhere Prämien bedeuten würde.

Insolvenz – Große Risiken für Vorstände

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vorstände und Geschäftsführer sind im Fall der Insolvenz ihres Unternehmens existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren haben ihren Ursprung im Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der von Insolvenzverwaltern erhoben wird. Besonders problematisch ist, dass die Manager gegen die dadurch entstehenden Risiken teilweise nicht versichert sind.

D&O-Versicherer müssen für mehr Transparenz sorgen

Am 17. und 18 September 2014 hat der Deutsche Juristentag in Hannover die Reform der Organhaftung diskutiert. Er ist dabei sowohl hinsichtlich des materiellen Haftungsrechts als auch der Anspruchsdurchsetzung zu begrüßenswerten, ausgewogenen Beschlüssen gelangt. Beunruhigend ist hingegen, dass die D&O-Versicherung mehr als „Störenfried“ denn als Teil der Lösung wahrgenommen wird. Hier sind die D&O-Versicherer gefragt, für mehr Transparenz und Verständnis zu sorgen.

D&O-Versicherung: Ohne Qualität nicht lebensfähig

Legal Eye – die Rechtskolumne: Kaum ein anderes Thema in der Versicherungswirtschaft polarisiert stärker als die D&O-Versicherung. Alle Marktteilnehmer scheinen in der einen oder anderen Weise unzufrieden mit der gegenwärtigen Form der Managerhaftpflichtversicherung zu sein. Um das Produkt markttauglich zu halten, müssen Versicherer, Kunden und ihre Berater es reformieren.

Cyber wird zum D&O-Risiko

Vorstände müssen dafür sorgen, dass ihr Unternehmen bestmöglich vor Cyber-Risiken geschützt ist und über einen Notfallplan verfügt. Machen sie das nicht, könnte das als Pflichtverletzung ausgelegt werden – ein Fall für die D&O-Versicherung.

Versicherbarkeit von Geldstrafen und Geldbußen

Legal Eye – die Rechtskolumne: In der D&O-Versicherung wird seit jeher diskutiert, ob und in welchem Rahmen Geldstrafen oder Geldbußen versicherbar sind. In jüngster Zeit wird der Ruf nach einer Deckung solcher Sanktionen auch über die D&O-Versicherung hinaus lauter. Dazu trägt die geplante Einführung des Unternehmensstrafrechts bei. Die Versicherer sind indes gut beraten, an der bisherigen, eher restriktiven Linie festzuhalten.

Mehr Gestaltungsfreiheit für Vertragsparteien

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber die Definition des Versicherungsfalls den Vertragsparteien überlassen. Dennoch stand in den vergangenen Jahren vor allem die Verwendung und Ausgestaltung des Claims Made-Prinzips in der D&O-Versicherung im Brennpunkt der Diskussion. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Gestaltungsfreiheit der Versicherer gestärkt. Das ist zu begrüßen.

Meinung gefragt: Reform der Organhaftung

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Reform der Organhaftung steht im Fokus des im September stattfindenden Deutschen Juristentags. Der Diskussion liegt die These zugrunde, dass die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einerseits zu scharf ist, andererseits Mängel bei ihrer prozessualen Durchsetzung bestehen. Zugleich geht es um Fragen einer künftigen gesetzlichen Regulierung der D&O-Versicherung. Die Meinung der Versicherer ist daher gefragt!

Makler müssen genauer hinsehen

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Makler von sich aus das zu versichernde Risiko seines Kunden vor Vertragsabschluss sorgsam prüfen. Andernfalls macht er sich haftbar. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Sie hilft nicht nur kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben, auch Privatpersonen profitieren.

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