Archiv ‘EuGH’

EuGH: Kehrtwende bei vertraulichen BaFin-Unterlagen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am 19. Juni 2018 (Rechtssache C-15/16) in einer Grundsatzentscheidung zur Reichweite von Berufsgeheimnissen geäußert. Er hat entschieden, dass nicht alle Informationen, die Finanzmarktaufsichtsbehörden über überwachte Unternehmen erlangen, automatisch unter das Berufsgeheimnis fallen und vertraulich sind. Vielmehr sei es so, dass die Schutzwürdigkeit von Informationen mit der Zeit abnimmt. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren sind demnach Informationen, die möglicherweise Geschäftsgeheimnisse waren, nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr automatisch vertraulich. Die Entscheidung kann auch Auswirkungen auf Versicherer haben.

Bitcoin – Innovationstreiber in der Versicherung?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die viel diskutierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den sogenannten Bitcoins ebnet auch in Europa den Weg für Netzwährungen. Versicherer machen sich erste Gedanken zur Versicherbarkeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Neue Ausschlüsse bei den gängigen Policen können dabei den Weg bereiten für eine Nachfrage nach neuen, passenden Produkten. Es gibt aber noch viele offene Fragen.

Marsh und Aon: Datenurteil trifft uns kaum

Die Großmakler Aon und Marsh erwarten keine weitreichenden Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datensicherheit. Die beiden Gesellschaften mit Hauptverwaltungen in den USA sehen die Sicherheit der Kundendaten auch für deutsche Industrieunternehmen und Versicherer gewährleistet. Marsh will allerdings prüfen, ob einzelne Geschäftspartner betroffen sind und ob das Urteil Auswirkungen auf Geschäftsabläufe hat.

Policenmodell: EuGH-Präzedenzfall ist keiner mehr

Ein Allianz-Kunde hatte ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und später des Bundesgerichtshofs erwirkt, nach dem Verträge nach dem Policenmodell unter bestimmten Bedingungen auch nach Jahren noch rückabgewickelt werden dürfen. Ihm selbst bleibt dieses Recht nun verwehrt. Dem Oberlandesgericht Stuttgart fiel auf: Der Mann, der sich auf Unwissenheit der Widerspruchsfrist berief, war selbst Versicherungsvertreter.

BGH: Keine Rückabwicklung beim Policenmodell

Kunden, die Lebensversicherungen nach dem umstrittenen Policenmodell abgeschlossen haben, steht kein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsfrage landet damit nicht erneut beim Europäischen Gerichtshof – zu Unrecht, glauben Verbraucherschützer.

EuGH-Urteil verunsichert die Branche

Der Europäische Gerichtshof hat das erwartete Urteil zum Policenmodell gesprochen: Danach können deutsche Kunden mit Lebensversicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, die Rückabwicklung ihrer Verträge verlangen – wenn sie unzureichend über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden. Manche Verbraucherschützer rechnen mit Massenkündigungen, die Versicherer versuchen zu beruhigen.

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