Die Rückversicherer haben im vergangenen Jahr prächtig verdient und dürften auch 2025 Ergebnisse oberhalb ihrer Kapitalkosten einfahren, glaubt die Ratingagentur A.M. Best. Anders als in anderen Preiszyklen könnte die Disziplin bei den Preisen und Bedingungen dieses Mal von Dauer sein. Allerdings wird die Haftpflichtrückversicherung die Anbieter auch weiterhin vor Herausforderungen stellen.
Archiv ‘Haftpflichtversicherung’
Produkthaftung für KI-Systeme – Risiko Maschine?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Künstliche Intelligenz (KI) prägt zunehmend unseren Alltag – und wirft zugleich komplexe Haftungsfragen auf. Gerade im Bereich der Produkthaftung entsteht ein neues Spannungsfeld, das Unternehmen und Versicherer vor Herausforderungen stellt. Mit der KI-Verordnung und der Produkthaftungsrichtlinie wagt der europäische Gesetzgeber den Versuch, klare Regeln für den Umgang mit intelligenten Systemen zu schaffen. Klar ist, dass es Geschädigten künftig erleichtert werden soll, Schadenersatz für fehlerhafte KI-Systeme und von ihnen verursachte Schäden durchzusetzen.
Marsh: Prämien in der Industrieversicherung sinken
Zum vierten Mal in Folge sind die internationalen Prämien in der Industrieversicherung gesunken. Im zweiten Quartal dieses Jahres sogar stärker als zuvor. Der Negativtrend geht über fast alle Sparten und Regionen hinweg und wird sich laut dem Großmakler Marsh fortsetzen. Lediglich in der Haftpflichtversicherung dürfen sich die Gesellschaften über leicht steigende Prämien freuen.
Direktanspruch weltweit – Haftpflicht ohne Umweg?
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers praktisch auf die Insolvenz des Versicherungsnehmers beschränkt. Die internationale Rechtslage ist anders: Artikel 18 der Rom II-Verordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen solchen Direktanspruch. Die schlechte Nachricht für die deutschen Versicherer: Das Recht vieler ausländischer Staaten sieht einen solchen Direktanspruch vor! Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Anwendungsbereich von Artikel 18 Rom II-Verordnung eröffnet ist.
Telekom gründet Captive
Exklusiv Die Deutsche Telekom gründet nach Informationen des Versicherungsmonitors einen eigenen Rückversicherer. Die Captive soll Mitte 2026 den Geschäftsbetrieb in Köln aufnehmen, wie der Konzern bestätigte. Damit reagiert die Telekom auf die steigenden Prämien der Industrieversicherer und deren Forderungen nach höheren Selbstbehalten. Wer den neuen Versicherer leiten wird, steht noch nicht fest.
Klimaklagen setzen Haftpflichtversicherer unter Druck
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Klimawandel ist nicht nur die größte ökologische und politische Herausforderung des 21. Jahrhunderts, sondern zunehmend auch ein haftungsrechtliches Risiko für Unternehmen. Große Emittenten sehen sich vermehrt zivilrechtlichen Klagen ausgesetzt, in denen die Privatkläger oder NGOs versuchen, für nach ihrem Vortrag klimabedingte Schäden Schadensersatz oder Unterlassung zu erstreiten. Diese Entwicklung wirft eine Vielzahl von Fragen auf – nicht zuletzt im Hinblick auf den Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung.
Mit KI den Personalmangel ausgleichen?
Dossier – KI in der Praxis Schadenfälle in der Kfz-Versicherung können schnell kompliziert werden, wenn es sich nicht um Bagatellschäden wie Parkrempler handelt. Einige Versicherer sind bereits dabei, die Schadenregulierung durch künstliche Intelligenz (KI) zu unterstützen. Neben Sprachrobotern, die bei Kumulereignissen wie Hagel Schäden aufnehmen und weiterleiten, sind auch KI-Pricing-Tools im Rennen, die Schadenprognosen abgeben und Trends analysieren können. Bis die KI den heutigen und künftigen Personalmangel ausgleichen kann, ist es laut der Makler- und Beratungsgruppe WTW aber noch ein langer Weg.
Wefox verkauft Italien-Geschäft
Das in Schwierigkeiten geratene Insurtech Wefox hat seine italienischen Geschäftseinheiten Wefox MAG S.r.l. und Wefox Services Italy S.r.l. an die Private-Equity-Gesellschaft J.C. Flowers & Co. verkauft. Von dem Schritt erhofft sich die Gruppe „finanzielle Flexibilität“, wie es in einer Mitteilung heißt. Mit dem Verkauf sei die Restrukturierung der Gruppe unter der Verantwortung von CEO Joachim Müller abgeschlossen.
Wie umgehen mit der wissentlichen Pflichtverletzung?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Einigen D&O-Versicherungsfällen steht auf die Stirn geschrieben, dass die versicherte Person wissentlich ihre Pflichten verletzt hat und somit kein Haftpflichtanspruch besteht. In der Regel muss der Versicherer dennoch zunächst die Abwehrkosten zahlen. Kann er das vermeiden, indem er die wissentliche Pflichtverletzung in einem vorgezogenen Deckungsverfahren feststellen lässt? Nein, entschied das OLG Karlsruhe kürzlich in einem Urteil zur Haftpflichtversicherung, das sich auf die D&O-Deckung übertragen lässt.
Chubb, Zurich und Berkshire mit neuer Haftpflicht
Bemerkenswerte Teambildung: Chubb, Zurich und National Indemnity, ein Rückversicherer der Berkshire-Hathaway-Gruppe, bieten gemeinsam eine Zusatz-Haftpflichtdeckung für Unternehmen in den USA an. Damit reagieren sie auf die zunehmende Zahl von Schadenersatzklagen gegen Konzerne vor US-Gerichten. Pro Risiko wollen sie bis 100 Mio. Dollar (88 Mio. Euro) in Excess-Umbrella-Kapazität bieten.
Stromausfälle: Geringer Schaden für Versicherer
Exklusiv Der massive Stromausfall in Spanien und Portugal hat das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen gebracht. Der volkswirtschaftliche Schaden dürfte beträchtlich sein, den Schaden für die Industrieversicherer schätzen Experten dagegen als gering ein. Bei Sachversicherungen dürfte es am Sachschaden gemangelt haben, bei Haftpflichtversicherungen am Verschulden. Viel hängt auch von dem immer noch nicht geklärten Grund für den Ausfall der Stromversorgung ab.
Industrie profitiert von kundenfreundlichem Markt
Gewerbe- und Industriekunden konnten in der Erneuerungsrunde zum 1. Januar 2025 in vielen Bereichen von niedrigeren Preisen und besseren Konditionen profitieren, berichtet der Großmakler Marsh. Gründe waren intensiverer Wettbewerb und die gesunkene Inflation. Zu den Ausnahmen zählen die Kfz-Versicherung, in der es erneut zu einer deutlichen Prämienanhebung gekommen ist, sowie die Absicherung von Elementarrisiken.
Wir müssen über PFAS reden
The Long View – Der Hintergrund Die Risiken von PFAS, den sogenannten Ewigkeitschemikalien, sind bei Weitem noch nicht vollständig erforscht und deswegen für Haftpflichtversicherer kaum kalkulierbar. Ein pauschaler Ausschluss von PFAS wäre aber ebenso falsch wie ein pauschales Verbot dieser in vielen Bereichen unverzichtbaren Stoffe. Versicherungsschutz kann es nur noch für einen differenzierten und nachhaltigen Umgang geben. Dafür müssen Versicherer und Industrie miteinander reden. Der erste Schritt eines solchen Risikodialogs ist die vom GDV unverbindlich bekanntgegebene PFAS-Klausel.
GDV bringt Ausschluss-Klausel zu PFAS
Exklusiv Der Versichererverband GDV hat eine Klausel für den Umgang mit Schäden durch sogenannte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) für seine unverbindlichen Musterbedingungen erarbeitet. Demnach sind PFAS-Schäden zunächst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In einem zweiten Schritt sollen Versicherer mit den Kunden individuell vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Stoffe wieder eingeschlossen werden können. Die Industrie kritisiert die PFAS-Klausel des GDV scharf.










