Ungewohnte Einmütigkeit: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, die Deutsche Aktuarvereinigung, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute und der Bund der Versicherten (BdV) sehen die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung kritisch. Die meisten halten eine Festlegung der Obergrenze zumindest bei den klassischen Policen mit langen Laufzeiten für notwendig. Die Aktuare plädieren für Anpassungen, der BdV warnt vor einer höheren Intransparenz, wenn der einheitliche Garantiezins verschwindet.
Archiv ‘Höchstrechnungszins’
Regierung prüft Abschaffung des Höchstrechnungszinses
Die Bundesregierung will den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung in der jetzigen Form abschaffen. Sollte sie sich damit durchsetzen, würde das eine jahrzehntealte Institution in der Lebensversicherung aufs Altenteil schicken – doch praktisch würde sich für die meisten Gesellschaften wenig ändern. Sie dürften weiter Garantien aussprechen, das Höchstniveau hinge aber vom Zinsniveau, der Kapitalkraft und der entsprechenden Zustimmung von Aktuaren und Wirtschaftsprüfern ab.
Aktuare gegen weitere Garantiezinssenkung
Die in der Deutschen Aktuarvereinigung zusammengeschlossenen Versicherungsmathematiker halten eine weitere Absenkung des Höchstrechnungszinses 2016 für nicht nötig. Die DAV empfiehlt, den derzeitigen Satz von 1,25 Prozent beizubehalten.
Leben-Reform: Opposition hat Informationsbedarf
In der ersten Bundestagslesung des Gesetzesvorhabens zur Reform der Lebensversicherung haben Oppositionsredner heute die Informationspolitik der Regierung kritisiert. Sie sei Angaben zu zentralen Daten schuldig geblieben.
Die Continentale stellt sich gegen den Trend
Die Continentale hält am klassischen Profil der privaten Krankenversicherung fest. Viele Neuentwicklungen wie die Pflege-Bahr-Policen oder eine Aufnahmegarantie für Angestellte sieht das Unternehmen kritisch. Um Versicherten künftige Beitragssprünge zu ersparen, hat die Continentale den Rechnungszins zum Teil auch im Bestand gesenkt und nicht nur bei den neuen Unisex-Verträgen.
Garantiezins vor Absenkung
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Bundesregierung den höchstens erlaubten Garantiezins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2015 senken. Eine entsprechende Empfehlung hat nach Informationen des Versicherungsmonitors der Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) heute abgegeben. Unklar ist allerdings noch die Höhe – eine Arbeitsgruppe der DAV kommt auf 1,25 Prozent, der Vorstand hält auch 1,5 Prozent für vertretbar.





